Jeder kennt es: Der Urlaub rückt näher und man plant die schönste Zeit des Jahres. Da bietet sich eine Reise in die Schweiz an. Dieses Land ist nicht nur eines der beliebtesten Ziele für Wintertouristen. Auch im Sommer wird dort einiges geboten. Die wunderschöne Landschaft zieht beispielsweise Wanderer, Mountainbiker oder Kletterbegeisterte an. Zudem kommen Kulturinteressierte auf ihre Kosten. Doch was gilt es bei der Einreise in die Schweiz zu beachten? Welche Zollbestimmungen gibt es in diesem Land und worauf sollte man ein Auge haben, wenn man dort mit dem Auto unterwegs ist? Diese Fragen sollte man unbedingt vor Beginn der Reise klären:
Welche Einreisebestimmungen sind einzuhalten?
Wer in die Schweiz einreisen will, muss einige Formalitäten einhalten. Deshalb sollte man folgende Aspekte bei der Einreise unbedingt beachten:
Reisedokumente
Grundsätzlich benötigt jeder, der in die Schweiz einreisen will, ein gültiges Reisedokument. Bei EU-Bürgern handelt es sich dabei um einen Reisepass oder Personalausweis, den auch Kinder mitführen müssen. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist ungültig. Für Bürger anderer Staatsangehörigkeit gelten andere Einreisebestimmungen. In manchen Fällen ist zum Beispiel ein Visum nötig. Deshalb sollten sich diese bei ihrem jeweiligen Konsulat oder bei der Botschaft über die Bestimmungen für die Einreise ihres Landes informieren.
Einreise mit Haustieren
Möchte man sein Tier mitnehmen, so benötigt man einen Heimtierausweis (auch „pet pass“ genannt). In diesem muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, die mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt ist. Zudem darf diese nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Zollbestimmungen
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, müssen die schweizerischen Einfuhrbestimmungen beachtet werden. Die Wertfreigrenze liegt bei 300 Schweizer Franken für den Privatgebrauch. Ist der Wert der Waren unter dieser Grenze, müssen diese nicht verzollt werden. Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen in Bezug auf Alkohol, Tabak, Butter bzw. Öle und Fleisch. Deshalb sollte man sich unbedingt über die Freimengen am Schweizer Zoll informieren und so die Bestimmungen individuell überprüfen.
Wie läuft der Geldwechsel ab?
Die Landeswährung der Schweiz sind Schweizer Franken. Das Kürzel dafür lautet „CHF“. Oft werden die Preise trotzdem in Euro und in Schweizer Franken angegeben. Auch die Bezahlung in Euro ist vielerorts möglich. Das Wechselgeld erhält man jedoch in CHF. In folgenden Ausführungen gibt es den Schweizer Franken:
- Münzen: 5, 10, 20, 50 Rappen sowie 1,2, 5 Franken
- Scheine: 10, 20, 50, 100, 200, 1000 Franken
Wechseln kann man zum Beispiel am Flughafen, in größeren Hotels oder in Schweizer Banken. Den Wechselkurs erhält man entweder im Internet auf einer Website wie dieser oder in Schweizer Banken.
Was ist zu beachten, wenn man mit dem Auto in der Schweiz unterwegs ist?
In der Schweiz herrscht Vignetten-Pflicht: Man muss die Benutzung der Nationalstraßen bezahlen. Die Vignette bekommt man bei Automobilclubs oder an jeder Tankstelle im Grenzbereich. Zudem gelten in der Schweiz andere Bestimmungen bezüglich des Tempolimits als in Deutschland:
- 120 km/h auf Autobahnen
- 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
Zudem herrschen eine Promillegrenze sowie Winterreifen- und Schneekettenpflicht. Auch das Fahren mit Licht ist tagsüber ein Muss.
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