Hamburg – Der Mietwagen für den Roadtrip durch Andalusien ist gebucht. Ankunft am Flughafen, Schlüssel abholen – jetzt soll es losgehen. Doch dann verlangt der Vermieter plötzlich irgendwelche zusätzlichen Gebühren, etwa für eine weitere Versicherung. Diese Praxis sorgt immer wieder für Ärger.
Gerade in Spanien haben sich solche Fälle in der Vergangenheit gehäuft, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen. «Hier reicht es häufig aus, das Beschwerdeformular «hoja de reclamaciones» zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen», rät die Verkehrsrechtsexpertin.
Wagen bequem von zuhause aus mieten
Grundsätzlich sollten Reisende ihren Mietwagen inklusive Versicherungen schon von zu Hause aus buchen. Die beste Anlaufstelle sind Mietwagen-Portale im Internet. Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) rät zu Portalen, die sich erkennbar an deutsche Kunden richten. «Anwendbar ist dann deutsches Recht.» Bucht man den Wagen auf ausländischen Seiten oder erst am Urlaubsort, gilt ausländisches Recht. Rechtliche Streitigkeiten müssten dann dort ausgetragen werden.
Zwingend notwendig ist eine Haftpflichtversicherung. Sie ist praktisch immer im Mietpreis enthalten. Der Teufel liegt aber im Detail – bei der Deckungssumme. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt eine Million Euro. In vielen Ländern ist der Betrag jedoch niedriger. In diesem Fall ist die Buchung einer «Mallorca-Police» oder auch «Mallorca-Klausel» bei der Haftpflichtversicherung ratsam. Diese erhöht die Deckungssumme in allen EU-Staaten auf das deutsche Niveau von mindestens 7,5 Millionen Euro.
Vollkaskoversicherung empfohlen
Die Haftpflichtversicherung kommt allerdings nicht für selbstverschuldete Unfälle auf. Experten raten deshalb zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung. Ob und zu welchen Konditionen diese bei der Buchung des Mietwagens inbegriffen ist, lässt sich auf deutschen Vergleichsportalen leicht erkennen. Bucht man den Wagen vor Ort, sollte man in jedem Fall beim Vermieter nachfragen.
«Die Vollkaskoversicherung sollte auch Schutz bei Diebstahl und Vandalismus beinhalten», rät Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Auf den Kosten für beschädigte Reifen oder Fenster bleibt der Mieter sonst unter Umständen sitzen.
Selbstbeteiligung senkt die Mietkosten
Selbstbehalte – meist zwischen 300 bis 1000 Euro – senken laut AvD zwar die Mietkosten. «Im Schadenfall können das aber die Beträge sein, die man selbst zahlen muss – wenn kein anderer da ist, der haftet», erklärt Engelmohr.
Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sind wichtig, verschiedene Zusatzleistungen wiederum oft unnötig. «So ist die Vereinbarung eines Zusatzfahrers bei Alleinreisenden sinnlos, ebenso die kostenpflichtige Wahl des Rückgabeortes, wenn das Mietfahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden soll», gibt Mielchen als Beispiele.
Ein voller Tank und die Berufung auf deutsches Recht
Beim Sprit lauert eine weitere Kostenfalle: «Bis zu drei Euro pro Liter stellt der Vermieter über die Kreditkarte in Rechnung, wenn er einen leeren Tank auffüllt», erklärt Engelmohr. Der AvD rät deshalb, Mietwagen immer mit vollem Tank wieder zurückzugeben. Das wird in der Regel ohnehin vorher vertraglich festgehalten.
Mietwagen-Urlauber müssen sich also bewusst sein, dass nicht alle Leistungen automatisch im Grundpreis enthalten sind. Sie sollten lieber frühzeitig von Deutschland aus buchen, um Sprachprobleme zu vermeiden und sich im Schadensfall auf deutsches Recht beziehen zu können. «Das schont nicht nur Nerven, sondern erspart durch mögliche Rabatte und Sonderkonditionen auch bares Geld», sagt Kretzschmar. Dann steht der Cabrio-Tour in Spanien nichts im Weg.
(dpa)