Berlin – Wer sich als Urlauber in einer Privatunterkunft etwa über den Vermittler Airbnb einmietet, prüft am besten seine private Haftpflichtversicherung.
Verbraucher sollten darauf achten, dass die Police auch Schäden an gemieteten Sachen übernimmt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Verursacht der Mieter zum Beispiel einen Wasserschaden, zahlt die Privathaftpflicht auf jeden Fall. Denn sie übernimmt Schäden an fest mit dem Bauwerk verbundenen Elementen der Wohnung. Bei Schäden am Inventar kommt es aber genau auf den Versicherungsvertrag an. Neue Verträge decken sogenannte Mietsachschäden in der Regel ab, so der GDV. Bei älteren Verträgen müsse das aber nicht so sein.
(dpa/tmn)