Berlin – «Sehr geehrte Fahrgäste, leider fehlt ein Zugteil» – wer öfters Bahn fährt, kennt Durchsagen dieser Art. Die Fahrgäste müssen sich dann auf die verbleibenden Waggons verteilen. Und es wird richtig voll im Zug. Die Sitzplatzreservierungen werden oft aufgehoben.
Was tun? Auf den nächsten Zug warten? Manch einer kommt dann vielleicht auf die Idee, sich mit seinem Zweite-Klasse-Ticket in die Erste Klasse zu setzen. Doch das ist nicht erlaubt.
Wer in der Ersten Klasse mitfahren möchte, brauche auch eine Fahrkarte für die Erste Klasse, sagt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Einen gesetzlichen Anspruch, einfach in die höhere Klasse wechseln zu können, gibt es nicht, bestätigt die Deutsche Bahn. Allerdings könne der Zugchef bei stark ausgelasteten Zügen die Erste Klasse für alle Fahrgäste freigeben.
Zugbegleiter können Fahrgäste ohne entsprechenden Fahrschein darauf hinweisen, dass sie sich in der falschen Wagenklasse befinden, erklärt ein Sprecher der Bahn. Die Kunden würden freundlich gebeten, die Klasse zu wechseln. Grundsätzlich handele es sich bei der Nutzung der Ersten Klasse mit Zweite-Klasse-Fahrkarte um die Erschleichung einer Beförderungsleistung. Reisende sollten dem Hinweis des Personals also besser Folge leisten – sonst kann ein Bußgeld drohen.
(dpa/tmn)