Südafrika akzeptiert nicht alle Kinderpässe

Frankfurt/Main – Wer mit seinen Kindern nach Südafrika reisen möchte, sollte unbedingt genau in deren Pässe schauen. Denn mit einem verlängerten oder aktualisierten Reisepass kommen die Kleinen nach Angaben des Auswärtigen Amtes nicht ins Land.

Wer deshalb schon am Flughafen von seiner Fluggesellschaft abgewiesen wird, bekommt auch kein Geld zurück, wie das Amtsgericht Frankfurt jetzt entschieden hat
(Az. 32 C 1268/19 (88)).

Geklagt hatte in dem Fall eine Familie mit zwei Kindern, die nicht an Bord ihres gebuchten Fluges nach Johannesburg durfte. Die Reisepässe der Kinder waren laut Gericht lediglich verlängert worden – und mit solchen Dokumenten sei die Einreise nach Südafrika nicht mit Sicherheit zu erwarten gewesen.

Wird einer Person die Einreise verweigert, muss die Fluggesellschaft nicht nur für die Rückreisekosten aufkommen, sondern auch eine Strafgebühr zahlen. Laut dem Amtsgerichtsurteil ist es daher vertretbar, Reisende bei unzureichenden Unterlagen abzuweisen. Im Gegensatz zu Reiseveranstaltern muss die Fluggesellschaft Reisende nicht über die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes informieren.


(dpa/tmn)

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