Berlin – Täglich fallen in Europa Flüge aus oder verspäten sich. Passagieren steht nach EU-Recht eine Entschädigung zu, doch viele Airlines verweigern die Zahlung. Fluggastrechteportale wie Flightright, Fairplane oder EUclaim helfen Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen – gegen Provision.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Wem steht überhaupt eine Entschädigung zu?
Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden oder wird er gestrichen, steht Passagieren laut
EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Je nach Flugstrecke sind das 250, 400 oder 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss jedoch für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich sein. Denn es gibt auch außergewöhnliche Umstände, bei denen die Airline keine Schuld trifft.
Warum gibt es Fluggastrechteportale und wie arbeiten sie?
Airlines wiegeln Kunden oft ab. Viele Kunden scheuen sich wegen drohender hoher Kosten, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Fluggastrechteportale nehmen den Verbrauchern die Abwicklung des Falls ab und gehen notfalls für den Geschädigten vor Gericht. Dafür kassieren sie im Erfolgsfall eine Provision. Bei EUclaim sind es zum Beispiel 22,5 Prozent netto. Das Versprechen: kein Risiko und schnelle Zahlung. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen vergleicht das Vorgehen der Portale mit Inkassounternehmen.
Sollte man sich sofort an ein Portal wenden?
Nein. Passagiere sollten sich nach einem Flugausfall oder einer langen Verspätung zuerst an die Fluggesellschaft wenden und ihren Anspruch dort geltend machen, rät Oelmann. Die Airline hat zwei Monate Zeit für eine Antwort. Denn es gibt ja Airlines, die bei berechtigten Ansprüchen die Entschädigung zahlen.
Kommt keine befriedigende Antwort, könnten sich Fluggäste an die
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden, sagt Oelmann. Für deutsche Airlines gibt es außerdem die
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesjustizamt. Die Stellen sind kostenlos – ihr Ergebnis allerdings nicht bindend. «Das heißt, dass die Schlichtungsstelle eine Empfehlung ausspricht, die Airline sich jedoch nicht daran halten muss», erklärt Juristin Nicole Krey von EUclaim. Dann bleibt nur noch ein Anwalt – oder eben ein Portal.
«Wenn das Kostenrisiko nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden kann, kann es für Verbraucher sinnvoll sein, ein Fluggastrechteportal zu nutzen», bilanziert Oelmann.
Wie groß sind die Erfolgsaussichten?
Die söp konnte im vergangenen Jahr rund 75 Prozent der Streitfälle lösen, im Jahr 2015 waren es sogar mehr als 90 Prozent. Die Portale werben sogar mit Erfolgsquoten von 98 Prozent. Sie nehmen nur Fälle an, die rechtlich ziemlich eindeutig sind.
Wie schnell kommt man an die Entschädigung?
Die Klärung eines Streitfalls kann bei Schlichtungsstellen und Portalen durchaus mehrere Monate dauern. «Das kommt ganz stark auf den Einzelfall an, wie der Anspruch gestaltet ist, wie die Unterlagen eingereicht werden und wie die Airline darauf reagiert», sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Sie rät, sich zunächst an die söp zu wenden.
Wer sein Geld sofort bekommen will, kann den Entschädigungsanspruch auch an einige Portale verkaufen, etwa bei EU Flight. Der Fluggast bekommt dann binnen weniger Stunden eine feste Summe ausgezahlt. Doch Verbraucherschützer sehen das kritisch. «Dann müssen Sie mit einer höheren Provision rechnen. Das können bis zu 45 Prozent sein», sagt Zobel-Kowalski.
(dpa/tmn)