Kempten – Wenn auf einem Flug der aufgegebene Koffer beschädigt wird, ist das ärgerlich. Doch Passagiere haben gute Chancen, den Schaden von der Airline ersetzt zu bekommen.
Denn die Fluggesellschaft haftet laut Montrealer Übereinkommen – und zwar weltweit und unabhängig davon, ob sie den Schaden selbst verursacht hat. Darauf weist der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten hin. Fluggäste müssen aber einige Punkte beachten, wenn ihr Koffer kaputtgegangen ist:
Begrenzte Schadenshöhe: Die Haftung der Airline ist begrenzt. Der Maximalbetrag liegt bei 1137 sogenannten Sonderziehungsrechten, einer internationalen Spezialwährung aus dem Wirtschaftsrecht. Der Betrag entspricht umgerechnet rund 1400 Euro. «Er umfasst den Koffer selbst und dessen Inhalt», sagt Führich. Geht der Koffer nicht verloren, sondern wird er lediglich beschädigt, dann seien die 1400 Euro für die Reparatur sehr großzügig kalkuliert, so der Experte.
Frist beachten: Wer bei Abholung des Koffers am Gepäckband einen Schaden bemerkt, hat sieben Tage Zeit, diesen der Airline zu melden. «Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden», sagt Führich. Sonst sieht man von der Airline kein Geld mehr.
Eine E-Mail reicht nicht: Die Schadensmeldung bei der Airline muss schriftlich per Brief erfolgen. Passagiere müssen den Schadensfall schildern. Am besten legt man auch noch Fotos des geschädigten Gepäcks bei. Diese eher aufwendige Praxis ist laut Führich nötig, um Missbrauch zu reduzieren. Denn für Passagiere wäre es sonst sehr bequem, anderweitige Schäden am Gepäck bei einer Airline geltend zu machen. Der Lost-and-Found-Schalter ist nicht die richtige Adresse. Dort meldet der Passagier zwar den Verlust eines Koffers – die Schadensmeldung muss aber direkt an die Airline gehen.
Es wird nur der Zeitwert ersetzt: Bei einem Totalschaden ersetzt eine Airline nie den Neupreis des Ersatzkoffers. «Die Wertminderung wird abgezogen», erklärt Führich. «Ich bekomme nicht neu für alt.»
Nicht eigenhändig reparieren lassen: Die Airlines haben Vertragsunternehmen, die wesentlich günstiger als örtliche Reparaturwerkstätten sind. «Man muss der Airline die Möglichkeit geben, die Kosten so gering wie möglich zu halten», sagt der Reiserechtler. Das heißt: Man schickt den Koffer der Airline, und diese gibt ihn in Reparatur. «Das ist meist fachgerecht und geht in aller Regel auch recht zügig», so der Experte.
(dpa/tmn)