Feste Gebühren für Roaming im Urlaub? Seit dem 30. April 2016 haben die Provider in der Europäischen Union diese abgeschafft und durch einen begrenzten Aufschlag ersetzt. Bei der Nutzung Ihres Smartphones im EU-Ausland dürfen sich über deshalb über geringere Kosten freuen. Ab Sommer 2017 werden diese Zusatzkosten innerhalb der EU sogar endgültig abgeschafft. Doch was bedeutet diese Interimslösung?
Feste Roaming-Aufschläge für Handygespräche und mobile Internetnutzung
Die festen Preise für das Roaming im Urlaub, die von den Mobilfunkprovidern im ausländischen EU-Gebiet bisher für die Nutzung Ihres Smartphones festgelegt waren, sind seit Anfang Mai 2016 nicht mehr gültig. Stattdessen wurde nun ein sogenannter Roaming-Aufschlag eingeführt. Aus diesem Grund wird beim Urlaub in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nun sowohl für Handygespräche als auch für den Versand von SMS und den Datenaustausch über mobiles Internet von Ihnen jeweils ein fester Aufpreis verlangt:
- Für abgehende Telefonanrufe bezahlen Sie neben den für Deutschland festgelegten Gebühren im Ausland zusätzlich maximal 6 Cent.
- Der Roaming-Aufschlag für eine SMS-Nachricht beträgt in der Regel 2 Cent.
- Für die Internetnutzung in EU-Ländern ist wiederum maximal ein Aufschlag in Höhe von 6 Cent pro Megabyte fällig.
Weitere Regelungen und Begrenzung der Roaming-Kosten
Auch wenn Sie mit Ihrem Provider einen Vertrag mit Inklusiv-Minuten oder eine Flatrate vereinbart haben, müssen Sie beim Roaming im Urlaub üblicherweise mit einem Aufschlag rechnen. Nur innerhalb von Deutschland fallen bei der Nutzung von Freiminuten und sonstigen Vertragsleistungen definitiv keine derartigen Zuzahlungen an. Die maximale Höhe des Roaming-Aufschlags wird jedoch durch weitere Regelungen begrenzt. Für die Kosten des mobilen Surfens innerhalb der Europäischen Union wurde beispielsweise eine Obergrenze in Höhe von knapp 60 Euro festgelegt. Der Aufschlag ist zudem nur der letzte Schritt zur endgültigen Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU, die für den Sommer im kommenden Jahr 2017 vorgesehen ist.
Überschaubare Kosten innerhalb der EU
Insofern Sie in Ihrem Urlaub die Europäische Union nicht verlassen, erreicht der neue Roaming-Aufschlag in der Regel keine unzumutbare Höhe. Nach dem endgültigen Aus für die Gebühr müssen Sie bei der Nutzung Ihres Smartphones ab 2017 im Ausland nur noch außerhalb der EU mit Zusatzkosten rechnen.
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