BGH stärkt Rechte von Pauschaltouristen
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Pauschaltouristen bei Unannehmlichkeiten im Urlaub den Rücken. Urlauber bekommen nun den Rückflug auf eigene Faust erstattet. Hat der Veranstalter sie nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt, dürfen Urlauber das Problem…