Notfallübung am Flughafen: Kein Ausgleich für Verspätung
Rüsselsheim (dpa/tmn) – Wenn ein Flughafen wegen einer Notfallübung geschlossen wird, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Verspätet sich in der Folge ein Flug erheblich, steht den Passagieren keine Entschädigung von der Airline zu. Das entschied das Amtsgericht Rüsselsheim. In…