Schiffstypischer Lärm rechtfertigt keine Preisminderung
Rostock – Auf einer Kreuzfahrt müssen Reisende das Geräusch von Anker und Bugstrahlruder als schiffstypische Geräusche hinnehmen. Fühlen sie sich dadurch gestört, rechtfertigt das keine Minderung des Reisepreises, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 76/15). Die Deutsche Gesellschaft für…