Frühe Information über Annullierung: Keine Entschädigung
Landshut – Fluggästen steht bei Annullierungen laut EU-Recht eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Dies gilt aber nicht, wenn die Fluggesellschaft mindestens 14 Tage vor Reisebeginn über den Flugausfall informiert. Und es muss nicht einmal die Fluggesellschaft selbst…