Kleine Mängel: Veranstalter muss Ersatzhotel nicht zahlen
München – Wer für Mängel im Urlaub bereits eine Preisminderung beim Veranstalter geltend machen konnte, dem stehen keine weiteren Rückzahlungen zu. Das entschied das Amtsgericht München im Fall einer Karibikreise im Wert von insgesamt 3786 Euro (Az.: 172 C 15107/17). Die Klägerin, die…