Nichtbeförderung wegen Thrombosegefahr erfordert Beweise

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer wegen einer früheren Thrombose einen Flug in der Business Class bucht, muss sich nicht mit einem Sitzplatz in der engeren Premium Economy zufrieden geben. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-24 O 117/16).

Hat die Airline keinen Platz in der Business Class und verweigert sie dem Passagier die Beförderung, muss sie Schadenersatz und eine Entschädigung zahlen.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise von Frankfurt auf die Seychellen. Der Kläger und seine Frau hatten wegen einer früheren Beinvenenthrombose des Mannes die Business Class gebucht – denn dort ist die Beinfreiheit größer. Am Abflugtag musste jedoch das Flugzeug getauscht werden, und es gab keine Plätze in der Business Class mehr. Der Kläger bestand jedoch darauf und wollte nicht in die Premium Economy wechseln. Er zeigte auf dem Handy einen ärztlichen Nachweis seiner Vorerkrankung. Der Pilot entschied daraufhin, dass der Mann und seine Frau gar nicht befördert werden könnten.

Die Fluggäste verließen die Maschine und buchten auf eigene Kosten Ersatzflüge drei Tage später. Von der Fluggesellschaft verlangten sie Kosten für die Ersatzflüge (7662 Euro), die anteiligen Kosten für die ersten drei Tage im Hotel (5032 Euro), Kosten für einen Extratag in ihrem Resort (1677 Euro) sowie eine Entschädigung wegen der Nichtbeförderung (1200 Euro). Es kam zum Prozess.

Vor Gericht bekam der Kläger Recht. Er und seine Frau seien trotz Vertrag nicht befördert worden, befand das Gericht. Aus dem Attest des Klägers sei nicht hervorgegangen, dass der Mann gänzlich fluguntauglich war. Somit hätten der Kapitän und die Airline beweisen müssen, dass sie den Mann aus medizinischen Gründen nicht mitnehmen konnten.

Über den Fall berichtete die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

(dpa)