Gericht: Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech
München – Kommt der Zug zum Flug zu spät an, ist das Pech für die Passagiere. Der Reiseveranstalter muss die Kosten für einen Ersatzflug nicht übernehmen, wie das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Ein Vater und…