«Umorganisation» der Flüge: Entschädigung für Verspätung
Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wenn eine Fluggesellschaft ihre Flüge wegen eines Streiks «umorganisiert», muss sie bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen eine Entschädigung zahlen. So entschied das Landgericht Frankfurt. Zwar handelt es sich bei einem Streik um einen außergewöhnlichen Umstand – laut…