Geänderter Abflugort rechtfertigt Preisminderung
München – Die eigenmächtige Verlegung des Abflugortes durch den Reiseveranstalter ist ein Reisemangel. Pauschalurlauber können dann einen kleinen Teil ihres gezahlten Geldes zurückfordern. Das jedenfalls entschied das Amtsgericht München (Az.: 154 C 19092/17). In dem verhandelten Fall ging es um…