Sturz auf nasser Hoteltreppe: Veranstalter haftet nicht
Celle – Der Sturz auf einer nassen Hoteltreppe ist kein Reisemangel. Der Veranstalter kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Preisminderung, Schadenersatz und Schmerzensgeld stehen dem Urlauber nicht zu, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 65/17). Das berichtet die…