Pilot darf wegen fehlender Lizenz nicht landen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Schwierige Wetterbedingungen entbinden eine Fluggesellschaft bei einer Verspätung nicht unbedingt von der Zahlung einer Entschädigung. Das gilt zum Beispiel, wenn eine pünktliche Landung bei Wetterbedingungen der sogenannten Kategorie CAT II nicht möglich ist. Die Airline muss dann darlegen, warum…