Kreuzfahrt: Nutzung des Fitnessstudio auf eigene Gefahr
Koblenz – Wer bei unruhiger See das Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs nutzt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn nach einem Sturz dort haben Reisende nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zeigt (Az.: 5 U 351/18). Die…