Reiseveranstalter haftet nicht für Sturz auf Flughafenboden
Baden-Baden – Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Sturz einer Urlauberin auf dem nassen Boden eines Flughafens. Weder der Flughafenbetreiber noch der Reinigungsdienst seien sogenannte Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, entschied das Landgericht Baden-Baden (Az.: 3 O 70/18). Der Reiseanbieter habe keinen…