Wellington/Berlin – Neuseeland-Urlauber müssen bald eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vor ihrer Reise beantragen. Ab 1. Oktober ist das kostenpflichtige ETA-Dokument für deutsche Staatsbürger für die erstmalige Einreise in das Land Pflicht.
Darüber informiert das Auswärtige Amt (AA) in seinen
Reisehinweisen für Neuseeland. Die Registrierung sei ab dem 1. Juli möglich. Die Gebühren betragen 12 Neuseeland-Dollar (rund 7,20 Euro) bei Online-Beantragung und 9 Dollar (5,40 Euro) bei Antrag über die entsprechende App. Bei der ETA-Beantragung wird laut AA zudem eine Touristenabgabe in Höhe von derzeit 35 Dollar (21,10 Euro) fällig.
Wie beim Esta-Verfahren in den USA gilt die ETA-Genehmigung für Neuseeland zwei Jahre und innerhalb dieses Zeitraums für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen.
Die neuseeländische Einwanderungsbehörde
empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
(dpa/tmn)