Mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs: Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Viele Urlauber wollen auch im Ausland nicht auf einen fahrbaren Untersatz verzichten, um ihre Ferien mobil und spontan gestalten zu können. Die einen fahren gleich mit dem eigenen Pkw los, die anderen mieten sich ein Auto direkt vor Ort. In beiden Fällen sollte man sich über eines besonders gut informieren: Die Konditionen von Kfz-Versicherungen im Ausland.
Eine Familie im Mietwagen unterwegs in den Urlaub

Aber auch andere Versicherungen sind wichtig, damit Sie entspannt und sicher in den Urlaub fahren können. Welche das sind sowie weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie den Magazinseiten des Beratungsunternehmens tecis entnehmen. Sie erreichen die Seiten über folgende URL http://magazin.tecis.de/.

Für den Mietwagen: Die „Mallorca-Police“

Wenn Sie im Ausland einen Wagen mieten möchten, ist es ratsam, über eine sogenannte „Mallorca-Police“ nachzudenken. Sie ist eine Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung und dient dazu, die eigenen Kosten im Falle eines selbst verursachten Unfalls im Ausland nicht in die Höhe schnellen zu lassen. Normalerweise muss man nämlich die Differenz aus eigener Tasche zahlen, wenn die Schadenssumme die gesetzliche Mindestversicherungssumme des betreffenden Landes übersteigt. Hat man eine Mallorca-Police abgeschlossen, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung diese Differenz. Näheres über die Mallorca-Police erfährt man bei seinem Versicherungsunternehmen.

Wichtig: Auf die Deckungssumme achten

Wer mit seinem Auto ins Urlaubsland fährt oder sich dort eins mietet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass in anderen Ländern oft gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen gelten, die sich von denen in Deutschland zum Teil deutlich unterscheiden. In der Regel sind diese geringer als in Deutschland. So kann es passieren, dass man bei einem Unfall im Ausland, den ein Einheimischer verursacht hat, aufgrund der dort geltenden geringen Deckungssumme auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleibt. Um im Falle des Falles derlei Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Auslandsschadenschutz-Versicherung im Rahmen der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Durch sie erhält man dann denselben Betrag, den man bekommen hätte, wenn der Unfall in Deutschland passiert wäre. Und: Wenn man selbst einen Unfall verursacht, ersetzt die eigene Vollkaskoversicherung den Schaden. Wer sich also unbeschwert im Urlaubsland hinters Steuer setzen möchte, kommt um einen Termin bei seiner Kfz-Versicherung kaum herum.

Img: Thinkstock, 510307175, iStock, PIKSEL

Werbung