Hamburg – Passagiere sollen sich künftig auf ihre Flüge besser verlassen können: Hochrangige Vertreter von Bund, Ländern und der Luftverkehrswirtschaft haben sich in Hamburg auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt, um Missstände im Luftverkehr aufzuräumen.
Lufthansa-Chef Carsten Spohr erklärte, sein Unternehmen werde zusätzliche Flugzeuge und Crews an den großen deutschen Flughäfen bereitstellen und insgesamt 600 zusätzliche Stellen für die Verbesserung der Qualität schaffen. Die Lufthansa habe in diesem Sommer rund 250 Millionen Euro für Zahlungen an die Passagiere ausgegeben und sei bereit, die gleiche Summe zu investieren.
Mehr Kapazität für den Luftverkehr
Mehrere Teilnehmer des
Luftfahrt-Gipfels betonten, dass alle Beteiligten ihren Beitrag zu Verbesserungen im Luftverkehr leisten müssten. «Wir haben ein Ausmaß an Verspätungen und Flugausfällen, das nicht mehr akzeptabel ist», sagte der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Der Luftverkehr sei ein komplexes System mit vielen Akteuren. «Die gute Nachricht ist, dass wir deshalb auch an vielen Stellen ansetzen können.» Es sei die feste gemeinsame Verabredung der Teilnehmer, die Kapazität des Luftverkehrs in Deutschland deutlich zu erhöhen. Alle Akteure würden an einem Strang ziehen.
Die von den Teilnehmern beschlossenen Maßnahmen sehen unter anderem vor, mehr Fluglotsen auszubilden, sie von Sonderaufgaben zu entlasten und flexibler einzusetzen. Das System der Sicherheitskontrollen, das an anderen europäischen Flughäfen weitaus effektiver arbeitet, soll auf den Prüfstand gestellt werden. Bislang ist die Bundespolizei für die Personenkontrollen zuständig, die wiederum private Dienstleister beauftragt. Der Frankfurter Flughafen will zehn neue Kontrolllinien einrichten, andere Flughäfen zusätzliche Flächen für die Security-Checks bereitstellen.
Jahr 2018 soll sich nicht wiederholen
Die von Verbraucherschützern und Politikern geforderte Stärkung von Fluggastrechten stand nicht im Mittelpunkt des Gipfels. Vielmehr gehe es zunächst darum, Verbesserungen innerhalb des Systems zu erreichen, um die Leistungsfähigkeit zu verbessern, sagten mehrere Teilnehmer.
Einige der Maßnahmen sollen schnell eine Wirkung zeigen, andere eher mittelfristig. Es dauere nun einmal, neue Fluglotsen auszubilden. Es herrsche aber Einigkeit, dass sich die vielen Verspätungen und Flugausfälle des Jahres 2018 in der kommenden Sommersaison auf keinen Fall wiederholen sollen.
Wie viel Geld bekomme ich bei Annullierungen und Verspätungen zurück?
Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden steht dem Passagier nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Je nach Flugdistanz sind das 250 Euro (bis 1500 Kilometer Flugstrecke), 400 Euro (1500 bis 3500 Kilometer) oder 600 Euro (mehr als 3500 Kilometer).
Dies gilt unter zwei Bedingungen: Die Flugstreichung oder Verspätung darf nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand wie zum Beispiel eine Flughafensperrung zurückgehen. Ein technisches Problem mit dem Flugzeug oder Störungen im Betriebsablauf gelten nicht also solche außergewöhnlichen Umstände. Bei Streiks ist die Situation allerdings nicht so eindeutig. Der Europäische Gerichtshof entschied zwar, dass im Fall des wilden Streiks bei Tuifly die Fluggesellschaft nicht von der Erstattungspflicht befreit war (Az.: C-195/17). Dieses Urteil lässt sich jedoch nicht einfach auf andere Streiks übertragen.
Nicht zahlen muss die Airline außerdem, wenn sie Annullierungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Dann kann der Kunde zwar vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück – eine Entschädigung gibt es aber nicht.
Was muss die Fluggesellschaft für mich tun?
Eine Airline ist verpflichtet, für die Passagiere eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen nicht für die Verspätungen und Ausfälle verantwortlich ist. Die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden außerdem betreuen und verpflegen. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Hotelübernachtung übernehmen.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, die Rechte des Urlaubers sind hier umfassender. Weitreichende Flugzeitänderungen können eine Reise verkürzen oder beeinträchtigen – möglich ist dann auch eine nachträgliche Minderung des Reisepreises. Fällt eine Pauschalreise wegen eines ausgefallenen Fluges kurzfristig ins Wasser, können Urlauber zudem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern – wenn keine Alternative gefunden werden kann.
(dpa)