Frankfurt/Main – Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, urteilte das Amtsgericht Frankfurt in einer veröffentlichten Entscheidung.
Die Touristen hätten für die im Flugpreis enthaltene Bahnfahrt eine Verbindung wählen müssen, die mindestens drei Stunden vor Abflug den Flughafen fahrplanmäßig erreicht.
Darauf habe der Veranstalter auch hingewiesen, stellte das Gericht fest. Die Reisenden hatten hingegen nur einen Puffer von rund zweieinhalb Stunden eingebaut und wegen der Bahn-Verspätung letztlich das Check-In zum Flug um fünf Minuten verpasst. Die Kosten für Ersatztickets und eine Hotelübernachtung müssen sie nun selbst tragen.
Grundsätzlich könne der Veranstalter auch für das mit der Reise verkaufte Rail&Fly-Ticket haftbar gemacht werden, befanden die Richter. Im Einzelfall hätten aber die Kläger mögliche Verspätungen im Bahnverkehr einkalkulieren müssen.
(dpa)