Frankfurt/Main – Auch in der neuen Woche müssen sich Reisende wegen des Warnstreiks beim Sicherheitspersonal auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Mindestens 220.000 Passagiere sind laut Flughafenverband ADV von den geplanten Arbeitsniederlegungen betroffen.
Neben Deutschlands größtem Airport Frankfurt am Main wurden
Warnstreiks auch für Hamburg, München, Hannover, Bremen, Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt angekündigt. Wegen der Aktionen, die sich über den ganzen Tag ziehen sollen, ist mit starken Einschränkungen im Luftverkehr zu rechnen. Was Passagiere wissen müssen:
Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?
Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheitskontrolle nicht erreichen kann. In vielen Fällen buchen die Fluggesellschaften Kunden automatisch auf einen späteren Flug um. Bei einigen Fluggesellschaften lässt sich das Ticket für innerdeutsche Flüge online direkt in eine Bahnfahrkarte umwandeln.
Andernfalls sollten Betroffene der Airline am besten schriftlich per Mail eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Zwei bis drei Stunden hält der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.
Flugreisende sollten sich auf der Webseite des Flughafens oder bei ihrer Airline informieren, ob ihr Flug betroffen ist.
Lufthansa-Passagiere zum Beispiel können für den 15. Januar gebuchte Flüge von Frankfurt aus kostenlos auf ein Datum bis zum 20. Januar umbuchen. Fällt der Flug definitiv aus, werde der Gast automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und informiert. Andernfalls können sie den Buchungsstatus auf der Webseite der Airline prüfen.
Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfällen?
Wird der Flug vorab annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden bei einem Streik des Flughafenpersonals allerdings nicht zu. Denn in diesem Fall handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.
Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?
Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.
Was sollten betroffene Passagiere jetzt tun?
Der Frankfurter Flughafenbetreiber
Fraport rät Fluggästen angesichts des für Dienstag angekündigten Warnstreiks zum Umplanen. Fluggäste hätten während des Streiks keine Möglichkeit, ihren Flug zu erreichen. Passagiere sollten daher von einer Anreise zum Flughafen absehen und sich für weitere Informationen frühzeitig an die Airline oder ihren Reiseanbieter wenden. Auch nach Ende des Ausstands sei noch mit Verzögerungen zu rechnen.
Gilt das auch für Umsteigeverbindungen?
Fraport geht davon aus, dass ein Umsteigen im Transferbereich weitgehend möglich sein wird. Allerdings werde es auch hierbei zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.
(dpa/tmn)