München – Ein Urlauber muss beweisen können, dass er vom Reisebüro falsch über Einreisebestimmungen beraten wurde – sonst bleibt er auf den Kosten sitzen, wenn er wegen unzureichender Ausweispapiere nicht an Bord eines Flugzeugs gelassen wird.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 271 C 12313/16), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise nach Ägypten. Die Klägerin hatte einen Personalausweis, der noch fünf Monate gültig war. Ihr Ehemann besaß nur einen vorläufigen Personalausweis. Für die Einreise nach Ägypten ist aber ein Reisepass oder ein Personalausweis mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit über die Reise hinaus nötig. Die Urlauber durften daher nicht mitfliegen.
Der Reiseveranstalter hatte in seinen Katalogen über die Einreisebestimmungen informiert. Die Klägerin behauptete, der Mitarbeiter im Reisebüro habe auf Nachfrage behauptet, dass die Einreise mit vorläufigem Personalausweis möglich sei. Das wies der Mann zurück. Die Beweislast lag bei der Urlauberin – daher ging sie leer aus.
(dpa/tmn)