Köln – Das für viele Reisende ärgerliche Flugchaos im Sommer 2018 wird sich nach Einschätzung von DER Touristik 2019 nicht wiederholen. René Herzog, bei dem Touristikkonzern CEO für Zentraleuropa, rechnet mit einer Entspannung der Situation.
«Viele Fluggesellschaften haben jetzt die Piloten eingestellt, und die Flugpläne sind stabiler», sagt er. «Ganz ohne Probleme wird auch der Sommer 2019 nicht ablaufen, aber 2018 war schon extrem.»
Im vergangenen Sommer herrschte an deutschen Flughäfen häufig Chaos mit Wartezeiten, gestrichenen Flügen und vielen Verspätungen. Wie viele Kunden der Veranstaltermarken von DER Touristik, zu denen unter anderem Dertour, Jahn Reisen und ITS zählen, von Umbuchungen betroffen waren, sei im Nachhinein schwer genau zu sagen, so Herzog. Er spricht von Zehntausenden. Flüge nach Spanien und nach Griechenland seien schwerpunktmäßig betroffen gewesen.
Für Veranstalter ziehen Umbuchungen, Verspätungen oder Flugstreichungen Herzog zufolge viel Aufwand und hohe Kosten nach sich. «Sie übernehmen alle weitergehende Planung. Außer warten, was ärgerlich genug ist, haben Kunden mit der Verspätung nichts zu tun.» Häufig falle der Ärger der Kunden, den Airline, Flugsicherung oder das Wetter verursacht haben, auf den Veranstalter zurück, sagt Herzog. «Viel davon lässt sich ausgleichen, dadurch dass wir uns kümmern.» Das führe zu einem differenzierten Bild bei dem Kunden, weil ihm geholfen wurde. «Aber wir bekommen die Beschwerde, wir müssen sie an die Fluggesellschaft weiterreichen. Es ist klar, dass ein Teil bei uns hängen bleibt.»
Nach Angaben der
Verbraucherzentralen müssen Veranstalter bei Verspätungen etwa für Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft sorgen. Bei langen Verspätungen lässt sich der Reisepreis mindern. Orientierung bieten entsprechende Rechentabellen – ab fünf Stunden Verspätung könnten Urlauber pro Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises zurückfordern. Bei Kurztrips lohnt sich die ganze Reise wegen eines stark verspäteten Flugs unter Umständen nicht mehr. Dann könne man sie stornieren, so die Verbraucherschützer. Wenn eine Pauschalreise wegen eines ausgefallenen Fluges kurzfristig ins Wasser fällt, steht Urlauber unter Umständen zudem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.
Zudem können Reisende bei kurzfristigen Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden unter Umständen bei der Airline eine Ausgleichszahlung nach der
EU-Fluggastrechteverordnungeinfordern. Je nach Flugdistanz sind das 250 bis 600 Euro. Allerdings sei die Summe auf eine mögliche Reisepreisminderung anzurechnen, hat der
Bundesgerichtshof 2014 entschieden (Az.: X ZR 126/13).
Was hat 2018 zu den Problemen geführt? Aus Sicht von Herzog tragen die Airlines einen großen Anteil. Fluglotsenstreik, Probleme an den Flughäfen, etwa bei der Sicherheitskontrolle – das seien alles Themen gewesen. «Aber wir haben nach der Pleite der Air Berlin im Spätsommer 2017 ganz viele Fluggesellschaften gesehen, die wachsen wollten. Da herrschte eine Goldgräberstimmung, die dazu führte, dass Flugpläne in den Raum gestellt wurden», sagt Herzog. «Da musste man aber erstmal die Flugzeuge besorgen, ausgebildete Piloten – und die Start- und Landerechte der Flughäfen wurden danach verteilt. Genau da lagen massive Schwierigkeiten. Und da haben die Airlines an den Verspätungen viel mitzutragen.»
(dpa/tmn)