Bundesweite Corona-Regeln in Verkehrsmitteln geplant

Berlin – Angesichts der Lockerung von Corona-Beschränkungen in weiteren Bereichen sollen auch für öffentliche Verkehrsmittel in ganz Deutschland zusätzliche Schutzregeln kommen. Ein Kernpunkt ist eine bundesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, die von Taxis über Busse und Bahnen bis hin zu Flugzeugen gilt.

Das sehen Empfehlungen des Bundesverkehrsministeriums und der Verkehrsbranche an die Länder hervor. Der Maßnahmenkatalog auch für Stationen und Kundenschalter soll an diesem Donnerstag (7. Mai) im Corona-Kabinett der Bundesregierung vorgestellt werden.

Mit den Lockerungen komme eine neue Herausforderung auf den Personenverkehr zu, heißt es in dem gemeinsamen Papier. So ließen sich die Abstandsregeln von 1,50 Metern in einzelnen Verkehrsmitteln mit steigenden Fahrgastzahlen nicht mehr einhalten. Daher werden nun verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern empfohlen – erarbeitet wurden sie vom Ministerium sowie unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, der Deutschen Bahn und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. Ein Überblick:

– Maskenpflicht: Fahrgäste sollen bundesweit in allen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren und außerdem auf allen Zugängen – also in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen, auf Flughäfen und Gangways sowie an Fährterminals. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt in allen Bundesländern schon eine Maskenpflicht.

– Fahrzeuge und Stationen: Die Reinigung von Fahrzeugen und anderen Einrichtungen soll intensiviert werden. Wird ein Corona-Verdachtsfall festgestellt, soll das Verkehrsmittel in Absprache mit den Gesundheitsbehörden teilweise oder vollständig desinfiziert werden. Im Blick steht auch eine höhere Luftzirkulation in Verkehrsmitteln. Über Lautsprecherdurchsagen, Anzeigesysteme, Plakate und per Internet sollen Fahrgäste auf Verhaltensregeln hingewiesen werden.

– Luftverkehr: An Schaltern und Automaten zum Einchecken sowie bei Sitzgelegenheiten sollen Markierungen einen Abstand von 1,50 Metern anzeigen. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollen möglichst viele Counter öffnen. Bei der Führung von Warteschlangen sollen Bänder sicherstellen, dass der Abstand auch seitlich eingehalten wird. Fürs Einsteigen ins Flugzeug soll in der Phase der Wiederaufnahme des Verkehrs möglichst auf Vorfeldbusse verzichtet werden. Genutzt werden sollen Terminalbrücken oder Gangways. Notfalls sollten mehr Busse eingesetzt werden, damit sie nicht so voll sind. Unter anderem in Waschräumen soll Hände-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.

– Bahnen und Busse: Zugbegleiter sollen es unterstützen, dass Reisende sich gleichmäßig im Zug verteilen und Abstand zueinander halten – soweit es ihnen möglich ist und wenn die Auslastung der Züge es zulässt. In Waschräumen der Bahnhöfe sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Um Stoßzeiten im Nahverkehr zu entzerren, soll sich Schul- und Berufsverkehr möglichst auf unterschiedliche Zeiten verteilen – etwa durch unterschiedliche Schulanfangs- und -endzeiten oder flexiblere Arbeitszeitmodelle. Wo möglich, sollen Ticketvertrieb und Kontrollen kontaktlos und digital laufen. Wo technisch möglich, sollen auch Türen automatisch öffnen, um Kontakte zu vermeiden.

– Schutz des Personals: Mitarbeiter in Zügen, Reisezentren und der Bordgastronomie sollen Mund-Nasen-Schutz bekommen. Schalter in Reisezentren und fürs Check-In sollen Schutzscheiben erhalten. Busse sollen soweit möglich mit Trennschutzscheiben ausgestattet werden, um einen Barkauf von Fahrscheinen beim Fahrer zu ermöglichen.


(dpa)

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