Berlin – Ob Lärm, gesperrter Strand oder kaputte Toilette im Hotelzimmer: Reisemängel müssen Pauschalurlauber immer sofort vor Ort der Reiseleitung melden.
Denn der Veranstalter muss eine Chance haben, das Problem zu beheben. Andernfalls gibt es am Ende kein Geld zurück. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam.
Fotos machen und Zeugen suchen
Die Mängelanzeige muss keine bestimmte Form haben. Urlauber sollten sich diese aber schriftlich bestätigen lassen – als Beweis. Manche Reiseveranstalter bieten gleich ein Mängelprotokoll an. Verweigert das Unternehmen eine Mithilfe, sollten andere Urlauber die Anzeige des Mangels bestätigen. Am besten tauscht man untereinander Adressen aus, denn häufig sind gleich mehrere Gäste eines Hotels betroffen.
Pauschalurlauber müssen Mängel beweisen können, wenn sie einen Teil des Reisepreises zurückbekommen möchten. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Fotos und Videos zu machen, sich den Namen des Reiseleiters zu notieren und Mitreisende als mögliche Zeugen zu finden.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Kann der Veranstalter das Problem nicht beheben, steht den Gästen eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zu. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Schwere des Mangels, zur Orientierung gibt es hier einschlägige Gerichtsurteile und Tabellen.
Wichtig: Nicht jede Unannehmlichkeit ist auch ein Reisemangel. Kleinere Ärgernisse müssen Urlauber hinnehmen. Es kommt immer darauf an, welche Leistungen genau im Reisevertrag vereinbart wurden.
(dpa/tmn)