Potsdam – Zwischen einer Flugbuchung und dem Reiseantritt liegen oft mehrere Monate. Urlauber sollten daher rechtzeitig vor Abflug noch einmal ihre Ausweisdokumente prüfen, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Zum einen ist ganz wichtig, dass der Personalausweis oder Reisepass in der Zwischenzeit nicht abgelaufen ist – je nachdem, welches Dokument für die Einreise notwendig ist. In vielen Ländern ist außerdem vorgeschrieben, dass der Pass noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein muss.
Welche Einreisebestimmungen in welchem Land gelten, darüber können sich Urlauber beim Auswärtigen Amt informieren. Auf der Webseite finden sich
Reise- und Sicherheitshinweise für jeden Staat.
Wie Juristin Fischer-Volk berichtet, kann es aber auch sein, dass sich nach der Flugbuchung noch der Name des Passagiers ändert, etwa durch eine Heirat oder Scheidung. Dann bekommen Urlauber meist Probleme beim Boarding oder spätestens bei der Einreise.
(dpa/tmn)