Berlin – Mit dem halben Hausstand in den Zug? Das sollte aus Rücksicht auf Mitreisende vermieden werden. Grundsätzlich können Reisende im Fernverkehr der Deutschen Bahn so viel Gepäck mitnehmen, wie sie selbst transportieren und sicher verstauen können. Das erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn.
Streng genommen sind
laut den Gepäckbestimmungen ein Handgepäckstück und eine
sogenannte Traglast – etwa Koffer oder Instrument – erlaubt. Eine Überprüfung der Gepäckzahl durch die Bahn-Mitarbeiter finde ohne triftigen Grund aber nicht statt, erläutert die Sprecherin. Voraussetzung für die Gepäckmitnahme sei immer, dass weder die Sicherheit noch der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt sind.
Auch Fahrräder sind erlaubt – demontiert und verpackt
Ist der Kinderwagen mit dabei, empfiehlt die Bahn ein leicht zusammenklappbares Modell oder einen Buggy. Gerade in den Ferien, vor Feiertagen oder am Wochenende kann es in den Familienbereichen voll werden – dann ist der Platz erst recht begrenzt.
Als Handgepäck darf außerdem ein Klapprad oder ein demontiertes und komplett verpacktes Fahrrad mitgenommen werden, so die Sprecherin. Reisende müssen sicherstellen, dass diese gut verstaut werden können und andere Fahrgäste nicht behindern oder verletzen.
In vielen Fernverkehrszügen können gewöhnliche Fahrräder mit einer Fahrradkarte befördert werden. Bei einem extrem vollen Zug und Platzmangel kann eine Beförderung jedoch abgelehnt werden.
(dpa/tmn)