Berlin – Ob Skitasche, Rennrad oder die eigene Bowlingkugel – wer «light» fliegt, also ohne aufgegebenes Gepäck, muss immer für die Sportgeräte zahlen. Wer dagegen das Aufgabegepäck mitgebucht hat, kann in dessen Freimengen bei vielen Airlines auch Sportgeräte befördern.
Ob extra gezahlt werden muss, hängt davon ab, mit welcher Fluggesellschaft man wohin fliegt, welcher Tarif gebucht ist – und natürlich davon, wie groß und schwer das Sportgerät ist.
Große Preisunterschiede möglich
«Grundsätzlich darf Sportgepäck mitgenommen werden», sagt Lufthansa-Sprecherin Sandra Kraft. Was mehr als 32 Kilo wiegt, müsse aber als Luftfracht verschickt werden. Zudem wird bei
Lufthansaunterschieden zwischen Standard- und sperrigem Sportgepäck. Außerdem gibt es sieben verschiedene Entfernungen. So kostet der Transport einer Skiausrüstung innerhalb Deutschlands 70 Euro und auf einer langen Interkontinentalstrecke 250 Euro. Für eine sperrige Windsurfausrüstung werden auf denselben Strecken 110 und 450 Euro fällig.
Auch Fahrräder können mitgenommen werden
Es gibt auch Ausschlusskriterien: «Aufgrund infrastruktureller Einschränkungen am Flughafen London Heathrow gilt seit August 2018 ein Verbot für die Mitnahme von großem Sportgepäck zu und von diesem Flughafen», so Kraft. Dazu zählen zum Beispiel Kanus, Drachenflieger oder Longboards. Auch die Lufthansa-Tochter
Eurowings erhebt von Sportlern Gebühren. Ist Platz im Flugzeug, ist Skigepäck bis maximal 32 Kilogramm Gewicht nach Auskunft des Unternehmens frei. Golfgepäck, ein Fahrrad, Surfbretter, Taucherausrüstung und Sportwaffen kosten 50 Euro pro Weg auf der Kurz- und Mittelstrecke und 100 Euro auf der Langstrecke.
Besondere Sicherheitsbestimmungen bei Sportwaffen
Fahrräder müssen verpackt werden, am besten in speziellen Taschen oder Koffern. E-Bikes oder Räder mit Motor werden grundsätzlich nicht befördert. Waffen sind erlaubt – allerdings nur in den Frachträumen der Flugzeuge. «Sport- und Jagdwaffen werden nur dann berechnet, wenn sie in einem separaten Waffenkoffer transportiert werden», erläutert Kraft. Kleine Waffen, die innerhalb der Freigepäckgrenze im Reisegepäck verstaut sind, kosten nicht extra. Die Schießausrüstung muss allerdings in fest verschließbaren Hartschalen-Behältern untergebracht sein, und jede Airline hat ganze Seiten mit Bestimmungen für Sportschützen und Jäger. Zudem gehören Einreisegenehmigungen für die Ziel- und Transitländer dazu.
Gepäckbestimmungen vor der Reise prüfen
Das Extra-Gepäck sollte grundsätzlich online oder telefonisch angemeldet werden. Die Bestimmungen zum Sportgepäck finden sich auf den Webseiten der Fluggesellschaften. Auch mit der Versicherung der oft sehr teuren oder speziell angefertigten Geräte sollten sich Flugreisende beschäftigen. «Während eines Fluges und des entsprechenden Transports ist die Fluggesellschaft für das Gepäck verantwortlich», sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten. «Sollte es also zu einem Transportschaden kommen, dann hat man als Fluggast einen nach den Regeln des Montréaler Übereinkommens Schadensersatzanspruch gegen die Airline.» Die Höchstgrenze für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei rund 1.200 Euro.
Auch bei einer Reisegepäckversicherung ist zu prüfen, ob die versicherte Summe ausreicht. Generell wird nur der Zeitwert versichert, nicht der Neuwert. Mitunter reicht die klassische Hausratversicherung mit der dort enthaltenen Außenversicherung. Hier kann man gegebenenfalls die Entschädigungsgrenze anheben. Darüber hinaus gibt es spezielle Sportgeräteversicherungen.
(dpa/tmn)