Frankfurt – Nach der Sicherheitspanne am Frankfurter Flughafen können betroffene Passagiere nicht auf Entschädigungen hoffen.
«Sie werden keine Ausgleichszahlung bekommen», erklärt Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Grund sei, dass die Sicherheitskontrolle Staatsaufgabe sei und nicht in den organisatorischen Bereich der Airline falle.
Folglich gehöre sie auch nicht zum Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft. «Maßnahmen im Sicherheitsbereich sind außergewöhnliche Umstände», sagt Führich. Und in einem solchen Fall sind Airlines von der Zahlungspflicht befreit.
Ein falscher Sprengstoffalarm hatte am Dienstag für mehrere Stunden zu einer teilweisen Sperrung des Flughafens geführt. Von den anschließenden Sperrungen waren rund 60 Flüge und 13.000 Passagiere betroffen.
(dpa/tmn)