Online einchecken und früher am Flughafen sein

Frankfurt/Main – Bevor Urlauber am Strand Cocktails schlürfen oder die Ruhe in den Bergen genießen können, müssen sie noch eine letzte Stressprobe bestehen: den Flughafen. Zeitdruck, Verspätungen, überfüllte Wartehallen und lange Sicherheitschecks erfordern in der Ferienzeit oft Nerven.

Mit diesen Tipps bewahren Passagiere einen kühlen Kopf:

– Online einchecken: Das Smartphone ersetzt in vielen Fällen das Warten vor großen Anzeigetafeln und an den Check-in-Schaltern. Viele Airlines wie Lufthansa, Ryanair und Easyjet haben eigene Smartphone-Apps, über die sie Passagiere beispielsweise über geänderte Abflugzeiten und die Gate-Nummer informieren. Und die meisten Fluggesellschaften bieten 24 Stunden vor dem Abflug den
Online-Check-in an, auch per Smartphone. Das spart mitunter Zeit.

Alternativ stehen in den Terminals an vielen Flughäfen wie Frankfurt und München auch Automaten zum eigenständigen Check-in bereit. Manche Airlines ermöglichen außerdem einen Vorabend-Check-in samt Gepäckaufgabe – etwa Lufthansa und Condor in Frankfurt, München und Düsseldorf. Einige Flugziele sind davon aber ausgenommen.

– Entspannt durch die Sicherheitskontrolle: In der Hauptreisezeit kann es bei Flügen zu beliebten Urlaubszielen viel Andrang geben. «Bei Airlines, die Feriendestinationen ansteuern, ist dann schon gut was los», sagt Florian Steuer, Sprecher des Münchner Flughafens. «Daran ändert dann auch die Tatsache nichts, dass in den Sommerferien weniger Geschäftsreisende unterwegs sind.» Am Düsseldorfer Flughafen zum Beispiel werde deshalb die
Bundespolizei in der Hauptreisezeit bis Oktober das Personal an den Kontrollen aufstocken, wie Sprecher Christian Hinkel mitteilt.

Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport empfiehlt, zwei bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, da es in der Ferienzeit zu langen Schlangen kommen könne. Die Flughäfen in München und Düsseldorf verwiesen auf die Empfehlungen der Airlines. «Reisende sollten sich nach diesen Empfehlungen richten und besser noch einen Zeitpuffer einplanen», rät Steuer. Bei USA-Reisen kämen Zusatzkontrollen auf die Reisenden zu, was mehr Zeit brauche.

– Und wenn ich zu spät bin? «Wenn Sie zu spät sind, sind Sie zu spät. Da ist es Kulanz, ob die Fluggesellschaft Sie noch mitnimmt», erklärt Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Man solle sich daher schon vorher informieren, wo sich Parkplätze befinden, welche Gegenstände mit ins Handgepäck dürfen oder sogar müssen. Das sind zum Beispiel Streichhölzer und Powerbanks. Diese Gegenstände dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

Ein Nadelöhr ist die Sicherheitskontrolle. Bei Zeitdruck gilt hier: «Nicht seelenruhig abwarten, sondern sich beim Sicherheitspersonal melden. Dann haben Sie auch einen Anspruch, mitgenommen zu werden», sagt Lassek. An den beiden Umsteigeflughäfen in München und Frankfurt gibt es Abhilfe von der Lufthansa. «Wenn der Zubringerflug Verspätung hat, gibt es einen kostenlosen Transfer zum Anschlussflug», sagt Lufthansa-Sprecherin Bettina Rittberger. Das gelte für Verspätungen, bei denen die Umsteigezeit sonst zu knapp wäre. «Für den Fall, dass das Gate in der Nähe ist, nehmen Mitarbeiter die Passagiere an die Hand und garantieren, dass sie den Flug erwischen.»

– Passagierrechte: Sollte doch etwas schief gehen, sind Flugreisende gut abgesichert. «Die EU-Fluggastrechteverordnung räumt recht großzügige Rechte ein», sagt Lassek. Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren demnach eine Entschädigung zu. Bei Strecken von bis zu 1500 Kilometern sind es 250 Euro pro Person, bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Ausnahme: Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Wann dies so ist, darüber wird vor Gericht jedoch immer wieder gestritten.

Wenn der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, lassen sich hektische Gänge zum Bürgeramt und teure Express-Pässe vermeiden. Die Bundespolizei an deutschen Flughäfen kann deutschen Passagieren in vielen Fällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Aber: «Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet», schreibt die Bundespolizei auf ihrer Website. Die EU-Länder (bis auf Rumänien) akzeptieren den Passersatz, viele andere Staaten ebenfalls.


(dpa/tmn)

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