Berlin – Lithium-Batterien stecken in Uhren, Notebooks, Smartphones oder Tablets sowie in vielen medizinischen Geräten. Darunter fallen auch wiederaufladbare Akkus. Viele Fluggesellschaften beschränken grundsätzlich ihre Mitnahme – hier ein Überblick.
Wenn eine Lithium-Zelle defekt ist, erhitzt sie sich auf bis zu 800 Grad. Und es kann eine Kettenreaktion bis hin zur Explosion folgen. Bestes Beispiel ist das Mitnahmeverbot für Samsungs Smartphone Galaxy Note 7, das von Samsung 2016 wegen der Feuergefahr durch defekte Batterien zurückgerufen wurde. Wie regeln deutsche Airlines grundsätzlich die Mitnahme von Lithium-Batterien?
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Condor: Die Fluggesellschaft stützt sich auf die Vorschriften der International Air Transport Association (IATA). Demnach dürfen als Ersatz maximal zwei Lithium-Batterien mit einer Nennleistung bis zu 160 Wattstunden befördert werden. Wobei für jene Batterien mit einer Nennleistung über 100 Wattstunden extra die vorherige Zustimmung von Condor nötig ist. Für Geschäftsleute interessant: Nicht erlaubt sind an Bord Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage und dafür integrierter Lithium-Batterie.
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Air Berlin: Hier geht es strenger zu. Mit den Batterien betriebene Unterhaltungselektronik darf zwar ins Handgepäck und im Koffer in den Laderaum. Aber: Ersatzakkus dürfen ausschließlich im Handgepäck geführt werden – und zwar in der Originalverpackung. Oder sie werden isoliert und vor dem Kontakt mit Metall geschützt. Überschreitet der Lithiumgehalt zwei Gramm und die Nennleistung 100 Wattstunden, muss die Airline den Transport zudem extra genehmigen. Es dürfen auch nur maximal zwei Ersatzbatterien ins Handgepäck. Davon betroffen sind etwa Kameras, Filmausrüstungen und medizinische Geräte. Hingegen haben kleine Camcorder, Uhren, Taschenrechner, Handys und Laptops eine geringere Nennleistung von unter 100 Wattstunden.
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Lufthansa: Tragbare Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen dürfen ins Handgepäck und ins aufgegebene Gepäck. Allerdings ist die Mitnahme im Koffer beschränkt auf die Nennleistung bis 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium. Für das Handgepäck muss bei höheren Werten eine Erlaubnis der Airline vorliegen. Ebenfalls nicht erlaubt an Bord sind Aktenkoffer mit Lithium-Batterie. Bei Ersatzbatterien, dazu gehören auch Powerbanks, gilt ebenfalls: Bei höheren Werten muss die Airline zustimmen. Außerdem darf man dann nur zwei Stück pro Person mitnehmen.
Ersatzteile mit Nennleistung unter 100 Wattstunden und zwei Gramm Lithium als Ersatz dürfen nur in Mengen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, in die Kabine. Und die Batterien müssen gegen Kurzschluss gesichert sein. Das geht etwa mit Klebeband über den Polen oder Kontaktflächen. Für medizinische Geräte sowie Rollstühle gibt es Extra-Regelungen.
(dpa/tmn)