Wann ist ein abgenutzter Reisepass nicht mehr gültig?

Frankfurt/Main – Ein Reisepass geht oft um die Welt – das sieht man ihm irgendwann an. Einige Pässe sind so abgenutzt, dass sie scheinbar bei nächster Gelegenheit auseinander fallen.

Für manchen Globetrotter ist ein abgewetzter Pass quasi ein Beweis reger Reisetätigkeit und Welterfahrung. Doch ein beschädigter Reisepass kann auch Probleme machen. Wann ist das Dokument ungültig?

Nach Angaben der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.

Schwieriger wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinanderfällt. Dann behelfen sich nicht wenige mit Klebestreifen. «Eine provisorische Reparatur mit Klebeband führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Dokuments», erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespolizeidirektion in Frankfurt. Dies gilt allerdings nur für Deutschland.

Das Problem: Ob die Einreisebehörde eines bestimmten Landes einen reparierten Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sagen. In Vielflieger-Foren im Internet gibt es unterschiedliche Erfahrungsberichte. Feststeht: Ein ramponierter oder reparierter Pass kann im Extremfall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzögerungen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise-Automaten bestimmte Merkmale des Passes nicht verarbeiten können.

Die Bundespolizei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und einen einwandfreien Zustand zu überprüfen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen. «Dies gewährleistet einen reibungslosen Kontrollprozess und verhindert unnötige Zeitaufwände und weitergehende Überprüfungen», sagt Ahmari.

Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalausweis. Verlangt ein Land für die Einreise einen Reisepass, muss dieser in der Regel noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Manchmal müssen Reisende zusätzlich vorab ein Visum beantragen – etwa wenn es nach Russland und China geht.


(dpa/tmn)

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