Berlin – Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Der Gast kann dort Bekannte empfangen, die er im Urlaub getroffen hat. Reist er beruflich, dient ein Hotelzimmer vielleicht für ein Meeting. Doch darf man im Hotelzimmer überhaupt Gäste empfangen? Was ist erlaubt?
Das entscheidet einzig und allein das Hotel – es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: «Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet -, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.» Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.
Während kurzer Besuch am Tag durchaus erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. «Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nichtbezahltes Vier-Personen-Zimmer wird», sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.
Ähnlich regeln das beispielsweise die Hotels der Accor-Marken. Sie geben als Maßgabe für Urlauber vor: Gäste empfangen ist in Ordnung, aber nicht zum Übernachten. Beim Aufenthalt weiterer Personen verlange man einen entsprechenden Zuschlag, teilt ein Sprecher mit. Und der Gast muss sich ordentlich anmelden.
(dpa/tmn)